AGBs
Allgemeine Geschäftsbedinungen AGBAllgemeine Geschäfts - und Nutzungsbedingungen von GraWO Sicherheitstechnik
Präambel Die GraWo Sicherheitstechnik wird nachfolgend "Lieferer" genannt, der Vertragspartner "Kunde".
§ 1 Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen etc. sind nur verbindlich, wenn der Lieferer sie schriftlich bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden.
Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.
§ 2 Vertragsabschluss
Die vom Lieferer in Anzeigen und Katalogen benannten Preise und Leasingtarife sowie sonstige Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Der Vertragsabschluss zwischen Lieferer und Kunde erfolgt bei telefonischen oder schriftlichen Bestellungen erst dann, wenn der Lieferer den Auftrag mit einer Auftragsbestätigung bestätigt und diese dem Kunden zugeht, spätestens jedoch mit dem Beginn der Erfüllung.
Die Beweislast für den Zugang der Auftragsbestätigung trifft den Lieferer. Unabhängig vom Zugang der Auftragsbestätigung oder der Erfüllung ist der Kunde bei telefonischen oder schriftlichen Bestellungen an sein Angebot 14 Tage gebunden.
Die Bindung an das Angebot entfällt, wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht gem. § 8 AGB ausübt.
§ 3 Lieferung
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung 3 Wochen nach Vertragsabschluß. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit eine solche dem Kunden zumutbar ist.
Das Beschaffungsrisiko trägt der Kunde. Der Lieferer braucht die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
Die Rechte des Kunden bestimmen sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Leistungsort/Gefahrenübergang
Soweit Vertragspartner des Lieferers ein Kaufmann ist, ist Leistungsort der Sitz des Lieferers in Oer-Erkenschwick.
Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl des Lieferers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden schon dann nach
der Anzeige über, dass die Ware zur Abholung am Leistungsort bereit steht, oder für den Fall, dass der Lieferer die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Ware dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt) übergeben hat. Der Kunde hat die Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Leistungsort / Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschaden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in
spesenfreier Weise zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet; eine abweichende
Leistungsbestimmung des Kunden ist unbeachtlich. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und es
wird der Kaufpreis fällig. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, werden sämtliche bestehenden Forderungen des Lieferers gegenüber dem Kunden unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen.
Nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungsverpflichtungen berechnet der Lieferer dem Kunden für Mahnungen eine Gebühr von 10 Euro.
Für die erstmalige Mahnung wird eine Gebühr nicht berechnet. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Insoweit trägt der Kunde die Beweislast.
Gegen Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur dann nicht, wenn es aus einem anderen Vertragsverhältnis zwischen Lieferer und dem Kunden stammt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher behält sich der Lieferer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Im kaufmännischen Verkehr behält sich der Lieferer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Lieferers um mehr als 20%, so werden die Sicherheiten frei gegeben.
Der Kunde ist als unmittelbarer Fremdbesitzer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu ordnungsgemäßer Pflege und Sicherung verpflichtet.
Die Weiterveräußerung sowie Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an den Lieferer abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne
dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an den Lieferer im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis eingestellt werden, es sei denn die Vorausabtretung bezieht sich auf einen Endsaldo. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an den Lieferer abzuführen.
Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch
Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.
§ 7 Mängelansprüche/Haftung
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung.
Die Rechte des Kunden wegen eines Mangels bei Lieferung der Ware, die nicht neu ist, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht vom Lieferer autorisierte Personen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mangel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind.
Der Kunde hat die Ware nach der Lieferung auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel (solche, die so offen zu Tage liegen, dass sie auch dem nichtfachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen) hat er innerhalb von einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung schriftlich gegenüber dem Lieferer anzuzeigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln entspricht die Frist zur Rüge den Verjährungsfristen.
Ist der Kunde Unternehmer hat er die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind in diesem Fall unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden zu rügen.
Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine eigenständigen Rechte gegen den Lieferer. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche gegen den Lieferer.
Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung des Lieferers ergeben.
Andere Beschaffenheitsangaben gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
Verlangt der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat der Kunde den Lieferer vor Übersendung der Ware zu informieren.
Dem Lieferer steht es frei, wo die Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels durchgeführt wird.
Der Lieferer wird unverzüglich auf seine Kosten die Durchführung der Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels organisieren.
Dieses Recht des Lieferers umfasst auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware wird sorgfältig auf den geltend gemachten Mangel überprüft.
Sofern sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, der vom Lieferer zu vertreten ist, wird dieser vom Lieferer behoben und die Ware nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei zugeschickt oder - auf Wunsch des Kunden - zum Abholen bereitgestellt. Die Beseitigung des Mangels wird vom Lieferer unverzüglich und innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen.
Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt.
Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Der Kostenvoranschlag ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird, wenn der Kunde in einer besonders unterzeichneten Erklärung die Kostenübernahme zugesagt hat.
Der Kunde hat für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen, die eine Kompensation von Datenverlusten gewährleistet, die bei der Beseitigung des Mangels oder bei sonstiger Durchführung von Reparaturarbeiten an der Ware entstehen.
Wenn der Kunde als Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Ware oder Rücktritt verlangt, ist er nach den gesetzlichen Vorschriften zur Rückgewähr der mangelhaften Ware und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten.
Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: Bei einer Nutzungsdauer
von mehr als ein bis drei Monaten 10% des Verkaufswertes
von mehr als drei bis sechs Monaten 20% des Verkaufswertes
von mehr als sechs bis zwölf Monaten 30% des Verkaufswertes
von mehr als zwölf bis vierundzwanzig Monaten 50% des Verkaufswertes.
Für Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, wird nur gehaftet, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen. Beruht der Schaden auf einem Umstand, für den der Lieferer eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen hat, ist der Anspruch gegen den Lieferer unabhängig vom Grad des Verschuldens nicht ausgeschlossen.
§ 8 Widerrufsrecht eines Verbrauchers nach BGB bei Fernabsatzverträgen
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. für jede natürliche Person, die in der Eigenschaft eines Kunden ein Rechtsgeschäft mit dem Lieferer
zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
a) Ist der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde ist an seine auf den Abschluss des Vertrags
gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Lieferer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Widerrufs.
b) Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung der Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Kunden, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Erbringt der Lieferer Dienstleistungen gegenüber dem Kunden, beginnt die
Widerrufsfrist nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses und erst dann, wenn der Kunde über dieses Widerrufsrecht in deutlich gestalteter Form belehrt
worden ist und ihm dieses Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist.
c) Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Kosten
und Gefahr der Rücksendung trägt der Lieferer. Der Kunde trägt bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
d) Beanstandungen, die Erklärung des Widerrufs oder die Ausübung des Widerrufs durch Rücksendung der Ware haben zu erfolgen an die Anschrift
des Lieferers:
GraWo Sicherheitstechnik Stimbergstr. 91 45739 Oer- Erkenschwik
Tel. 02368 / 818 500 - FAX 02368 / 818 - 53 64 Email: w.grabowski@grawo.info.
Der Kunde wird gebeten, Beanstandungen und den Widerruf unter der Telefonnummer 02368- 818 500 (Mo. - Fr. 9.00 - 13.00 und 15.00 - 18.00 Uhr), anzukündigen und eine Rücksendenummer anzufordern, um die Zuordnung schnellstens zu gewährleisten. Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Widerruf ist dies jedoch nicht. Unfreie Warenrücksendungen nehmen wir ohne vorherige Absprache nicht an !
e) Das Widerrufsrecht erlischt bei der Vereinbarung von Dienstleistungen auch, wenn der Lieferer mit der Ausführung der Dienstleistungen mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
f) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen,
1. zur Lieferung von Waren/Dienstleitungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren
Verfalldatum überschritten wurde, z. Bsp. Schilder aller Art / Emailschilder, Profilzylinder und Schließanlagen die nach Kundenwunsch gefertigt wurden,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
g) Der Kunde hat abweichend von § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Ware - wie sie etwa dem Kunden im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Die Wertersatzpflicht kann der Kunde vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Folgen bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Der Kunde hat die empfangene Ware an den Lieferer
zurückzusenden; der Lieferer ist demgegenüber verpflichtet, dem Kunden eventuell bereits eingegangene Zahlungen zurück zu erstatten. Kann der Kunde dem Lieferer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist der Kunde
verpflichtet, dem Lieferer insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Ein aus einer Rücksendung entstehendes Guthaben des Kunden wird vom Lieferer umgehend ausgeglichen, es sei denn, der Kunde will es für eine weitere Bestellung verwenden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser AGB des Lieferers.
§ 9 Gerichtsstand
Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis des Lieferers mit dem Kunden, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, Recklinghausen. Im übrigens gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
GraWo Sicherheitstechnik,Wolfgang Grabowski, Stimbergstr. 91,D-45739 Oer- Erkenschwick;
Telefon 02368 / 818-500 Telefax 02368 / 818-53 65 Email: w.grabowski@grawo.info Internet: www.grawo.info